Energieausweis beim Immobilienverkauf – Pflicht, Angaben und Gültigkeit
Beim Verkauf eines bebauten Grundstücks, eines Gebäudes oder von Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich, sofern nicht bereits ein gültiger Ausweis vorliegt oder eine gesetzliche Ausnahme greift.
Dieser Ratgeber erklärt, wann der Energieausweis vorgelegt werden muss, welche Angaben in Immobilienanzeigen gehören, wann ein Bedarfsausweis erforderlich ist und wie lange ein Energieausweis gültig bleibt.
Ist ein Energieausweis beim Verkauf Pflicht?
Grundsätzlich ja. Nach § 80 Abs. 3 GEG ist bei Verkauf eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ein Energieausweis auszustellen, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt. Für kleine Gebäude und Baudenkmäler gelten gesetzliche Ausnahmen.
Wann muss der Energieausweis gezeigt werden?
Bei der Besichtigung
Spätestens bei der Besichtigung muss dem potenziellen Käufer der Energieausweis oder eine Kopie vorgelegt werden. Ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein Auslegen genügt ebenfalls.
Ohne Besichtigung
Findet keine Besichtigung statt, muss der Energieausweis unverzüglich vorgelegt werden; spätestens auf Aufforderung des potenziellen Käufers.
Nach Kaufvertrag
Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags ist dem Käufer der Energieausweis oder eine Kopie zu übergeben.
Welche Angaben müssen in die Immobilienanzeige?
Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien bereits ein Energieausweis vor, verlangt § 87 GEG bestimmte Pflichtangaben.
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterscheiden sich
Bedarfsausweis
Er basiert auf einer rechnerischen Bewertung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes und seiner Anlagentechnik.
Verbrauchsausweis
Er stützt sich auf tatsächliche Verbrauchsdaten; das Nutzerverhalten kann das Ergebnis stärker beeinflussen.
Nicht immer freie Wahl
Bei bestimmten kleinen älteren Wohngebäuden schreibt § 80 Abs. 3 GEG einen Bedarfsausweis vor.
Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Ausnahmen gelten, wenn das Gebäude mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Nach § 79 Abs. 3 GEG wird ein Energieausweis grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Er kann früher seine Gültigkeit verlieren, wenn nach bestimmten Änderungen am Gebäude ein neuer Energieausweis erforderlich wird.
Wann gelten die üblichen Verkaufspflichten nicht?
Kleine Gebäude
Auf kleine Gebäude finden die Vorschriften dieses Abschnitts nach § 79 Abs. 4 GEG grundsätzlich keine Anwendung.
Baudenkmäler
Auf Baudenkmäler ist § 80 Abs. 3 bis 7 GEG nach § 79 Abs. 4 nicht anzuwenden.
Einzelfall prüfen
Bei Sondergebäuden oder gemischter Nutzung sollte vor Vermarktung geprüft werden, welche Regelung konkret gilt.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
§ 88 GEG legt konkrete Qualifikationsanforderungen fest. Je nach Voraussetzungen gehören dazu unter anderem bestimmte Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister, Techniker und weitere qualifizierte Fachpersonen.
Fehlende Pflichtangaben können teuer werden
Verstöße gegen bestimmte Vorlage-, Übergabe- oder Anzeigenpflichten können nach § 108 GEG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für die einschlägigen Verstöße sieht das Gesetz Geldbußen bis zu 10.000 Euro vor.
Wann sollte der Energieausweis beschafft werden?
Eine vollständige Übersicht zu den übrigen Dokumenten finden Sie unter Unterlagen Immobilienverkauf. Den gesamten Prozess erklären wir unter Ablauf Immobilienverkauf.
Beeinflusst Energieeffizienz den Verkaufspreis?
Der Energieausweis allein bestimmt nicht den Marktwert. Energieeffizienz, Heiztechnik, Sanierungszustand und mögliche Modernisierungskosten können aber Nachfrage und Kaufentscheidung beeinflussen. Für eine konkrete Einordnung nutzen Sie unsere Immobilienbewertung und den Ratgeber Immobilienpreise Wuppertal.
Energieausweis bei Haus, Wohnung und Grundstück
Haus
Beim Ein- oder Mehrfamilienhaus wird der Energieausweis grundsätzlich für das Gebäude ausgestellt. Haus verkaufen
Wohnung
Auch beim Verkauf von Wohnungs- oder Teileigentum ist grundsätzlich der Energieausweis des Gebäudes relevant. Wohnung verkaufen
Unbebautes Grundstück
Bei einem unbebauten Grundstück existiert kein Energieausweis für ein Gebäude. Grundstück verkaufen
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Häufige Fragen zum Energieausweis beim Immobilienverkauf
Ist ein Energieausweis beim Immobilienverkauf Pflicht?
Grundsätzlich ja. Nach § 80 GEG ist bei Verkauf eines bebauten Grundstücks, eines Gebäudes oder von Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum ein Energieausweis erforderlich, sofern nicht bereits ein gültiger Ausweis vorliegt oder eine gesetzliche Ausnahme greift.
Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?
Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis oder eine Kopie vorgelegt werden. Findet keine Besichtigung statt, ist er unverzüglich vorzulegen. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist er oder eine Kopie zu übergeben.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis wird nach § 79 GEG grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er seine Gültigkeit früher verlieren.
Welche Angaben müssen in die Immobilienanzeige?
Wenn bei Veröffentlichung bereits ein Energieausweis vorliegt, müssen unter anderem Ausweisart, Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, Energieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse angegeben werden.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis basiert auf einer rechnerischen energetischen Bewertung des Gebäudes. Der Verbrauchsausweis stützt sich stärker auf tatsächliche Verbrauchsdaten.
Wann ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben?
Bei bestimmten Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 schreibt § 80 GEG grundsätzlich einen Bedarfsausweis vor. Ausnahmen bestehen bei entsprechendem energetischem Standard.
Brauche ich bei einer Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?
Der Energieausweis wird grundsätzlich für das Gebäude ausgestellt. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist daher regelmäßig der Energieausweis des gesamten Gebäudes relevant.
Braucht ein Baudenkmal einen Energieausweis beim Verkauf?
Auf Baudenkmäler ist § 80 Absatz 3 bis 7 GEG nach § 79 Absatz 4 nicht anzuwenden. Die üblichen Verkaufspflichten gelten dort deshalb nicht in gleicher Weise.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
§ 88 GEG legt konkrete Qualifikationsanforderungen fest. Je nach Voraussetzungen dürfen unter anderem bestimmte Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister, Techniker und weitere qualifizierte Fachpersonen Energieausweise ausstellen.
Was passiert, wenn Pflichtangaben fehlen?
Verstöße gegen bestimmte Vorlage-, Übergabe- oder Anzeigenpflichten können nach § 108 GEG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für einschlägige Verstöße sieht das Gesetz Geldbußen bis zu 10.000 Euro vor.
Beeinflusst der Energieausweis den Verkaufspreis?
Der Energieausweis allein bestimmt nicht den Marktwert. Energieeffizienz, Heiztechnik, Sanierungszustand und mögliche Modernisierungskosten können jedoch Nachfrage und Kaufentscheidung beeinflussen.
Wie unterstützt B&I Immobilien beim Energieausweis und Verkauf?
Wir unterstützen bei der Vorbereitung des Verkaufs und begleiten Bewertung, Vermarktung, Käuferkommunikation und Notarvorbereitung. Eine Energieberatung oder Rechtsberatung ersetzen wir nicht.

