GEG & Verkaufsunterlagen

Energieausweis beim Immobilienverkauf – Pflicht, Angaben und Gültigkeit

Beim Verkauf eines bebauten Grundstücks, eines Gebäudes oder von Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich, sofern nicht bereits ein gültiger Ausweis vorliegt oder eine gesetzliche Ausnahme greift.

Dieser Ratgeber erklärt, wann der Energieausweis vorgelegt werden muss, welche Angaben in Immobilienanzeigen gehören, wann ein Bedarfsausweis erforderlich ist und wie lange ein Energieausweis gültig bleibt.

Grundsatz

Ist ein Energieausweis beim Verkauf Pflicht?

Grundsätzlich ja. Nach § 80 Abs. 3 GEG ist bei Verkauf eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ein Energieausweis auszustellen, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt. Für kleine Gebäude und Baudenkmäler gelten gesetzliche Ausnahmen.

Vorlagepflicht

Wann muss der Energieausweis gezeigt werden?

Bei der Besichtigung

Spätestens bei der Besichtigung muss dem potenziellen Käufer der Energieausweis oder eine Kopie vorgelegt werden. Ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein Auslegen genügt ebenfalls.

Ohne Besichtigung

Findet keine Besichtigung statt, muss der Energieausweis unverzüglich vorgelegt werden; spätestens auf Aufforderung des potenziellen Käufers.

Nach Kaufvertrag

Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags ist dem Käufer der Energieausweis oder eine Kopie zu übergeben.

Immobilienanzeige

Welche Angaben müssen in die Immobilienanzeige?

Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien bereits ein Energieausweis vor, verlangt § 87 GEG bestimmte Pflichtangaben.

Art des Energieausweises
Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
Wesentliche Energieträger für die Heizung
Bei Wohngebäuden: Baujahr
Bei Wohngebäuden: Energieeffizienzklasse
Bei Nichtwohngebäuden: Wärme und Strom getrennt
Bedarf oder Verbrauch?

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterscheiden sich

Bedarfsausweis

Er basiert auf einer rechnerischen Bewertung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes und seiner Anlagentechnik.

Verbrauchsausweis

Er stützt sich auf tatsächliche Verbrauchsdaten; das Nutzerverhalten kann das Ergebnis stärker beeinflussen.

Nicht immer freie Wahl

Bei bestimmten kleinen älteren Wohngebäuden schreibt § 80 Abs. 3 GEG einen Bedarfsausweis vor.

Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Ausnahmen gelten, wenn das Gebäude mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht.

Gültigkeit

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Nach § 79 Abs. 3 GEG wird ein Energieausweis grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Er kann früher seine Gültigkeit verlieren, wenn nach bestimmten Änderungen am Gebäude ein neuer Energieausweis erforderlich wird.

Ausnahmen

Wann gelten die üblichen Verkaufspflichten nicht?

Kleine Gebäude

Auf kleine Gebäude finden die Vorschriften dieses Abschnitts nach § 79 Abs. 4 GEG grundsätzlich keine Anwendung.

Baudenkmäler

Auf Baudenkmäler ist § 80 Abs. 3 bis 7 GEG nach § 79 Abs. 4 nicht anzuwenden.

Einzelfall prüfen

Bei Sondergebäuden oder gemischter Nutzung sollte vor Vermarktung geprüft werden, welche Regelung konkret gilt.

Ausstellung

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

§ 88 GEG legt konkrete Qualifikationsanforderungen fest. Je nach Voraussetzungen gehören dazu unter anderem bestimmte Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister, Techniker und weitere qualifizierte Fachpersonen.

Bußgeld

Fehlende Pflichtangaben können teuer werden

Verstöße gegen bestimmte Vorlage-, Übergabe- oder Anzeigenpflichten können nach § 108 GEG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für die einschlägigen Verstöße sieht das Gesetz Geldbußen bis zu 10.000 Euro vor.

Verkaufspraxis

Wann sollte der Energieausweis beschafft werden?

Vor Veröffentlichung prüfen, ob ein gültiger Ausweis vorliegt
Ausstellungsdatum und Gültigkeit kontrollieren
Prüfen, welcher Ausweistyp erforderlich ist
Pflichtangaben korrekt in Anzeigen übernehmen
Ausweis für Besichtigungen bereithalten
Nach Kaufvertrag Übergabe sicherstellen

Eine vollständige Übersicht zu den übrigen Dokumenten finden Sie unter Unterlagen Immobilienverkauf. Den gesamten Prozess erklären wir unter Ablauf Immobilienverkauf.

Marktwert

Beeinflusst Energieeffizienz den Verkaufspreis?

Der Energieausweis allein bestimmt nicht den Marktwert. Energieeffizienz, Heiztechnik, Sanierungszustand und mögliche Modernisierungskosten können aber Nachfrage und Kaufentscheidung beeinflussen. Für eine konkrete Einordnung nutzen Sie unsere Immobilienbewertung und den Ratgeber Immobilienpreise Wuppertal.

Objektarten

Energieausweis bei Haus, Wohnung und Grundstück

Haus

Beim Ein- oder Mehrfamilienhaus wird der Energieausweis grundsätzlich für das Gebäude ausgestellt. Haus verkaufen

Wohnung

Auch beim Verkauf von Wohnungs- oder Teileigentum ist grundsätzlich der Energieausweis des Gebäudes relevant. Wohnung verkaufen

Unbebautes Grundstück

Bei einem unbebauten Grundstück existiert kein Energieausweis für ein Gebäude. Grundstück verkaufen

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und die Unterlagen sauber vorbereiten?

Wir unterstützen bei Bewertung, Verkaufsunterlagen, Vermarktung und dem vollständigen Verkaufsprozess.

Das könnte Sie auch interessieren

Weitere Ratgeber und Leistungen

Kundenstimmen

Google-Bewertungen unserer Kunden

Gepostet auf Google Google
Kevin Smajli profile picture
Kevin Smajli
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss wurde ich freundlich, professionell und transparent betreut. Fragen wurden schnell beantwortet und man hatte jederzeit das Gefühl, gut aufgehoben zu sein.
Gepostet auf Google Google
Yener Inan profile picture
Yener Inan
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich kann B&I Immobilien uneingeschränkt weiterempfehlen. Von Anfang an verlief die Zusammenarbeit u.a. mit Herrn Imeri professionell, zuverlässig und transparent. Fragen wurden schnell und zu meiner Zufriedenheit beantwortet und ich habe mich jederzeit gut beraten und betreut gefühlt.
Gepostet auf Google Google
Sven Paryla profile picture
Sven Paryla
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir haben eine sehr positive Erfahrung mit B&I Immobilien gemacht. Kontaktaufnahme war einfach und unkompliziert. Uns wurde zugehört und wir haben eine zielgerichtete Beratung erhalten. Die Kommunikation war transparent und ehrlich. In allen Prozesses wurden wir stets auf dem laufenden gehalten. Wir empfehlen B&I Immobilien zu 100% weiter.
Gepostet auf Google Google
Jennifer Yildiz profile picture
Jennifer Yildiz
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr nette Makler, geht auf Wünsche und Bedürfnisse ein. Nimmt sich Zeit um eine gute Immobilie zu finden. Kann ich mit ruhigem Gewissen weiterempfehlen.
Gepostet auf Google Google
Dennis Müller profile picture
Dennis Müller
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur finalen Abwicklung haben wir uns stets gut betreut und beraten gefühlt. Das junge Team glänzte dabei mit Engagement und Expertise. Wir bedanken uns nochmal herzlich für die durchweg positive Zusammenarbeit und würden auch beim nächsten Mal wieder B&I Immobilien wählen.
Gepostet auf Google Google
Serkan Arslan profile picture
Serkan Arslan
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
B&I Immobilien hat uns beim Verkauf unseres Hauses hervorragend begleitet. Sehr zuverlässig, transparent und immer erreichbar. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!
Gepostet auf Google Google
Alina Zils profile picture
Alina Zils
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir haben mit Dreni Imeri durchweg positive Erfahrungen gemacht. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Vertragsabschluss verlief alles absolut professionell und transparent. Auf unsere Fragen wurde stets ausführlich eingegangen, und wir haben uns in jeder Phase gut begleitet gefühlt. Auch die Präsentation der Immobilie war sehr hochwertig und überzeugend. Wir können B&I Immobilien uneingeschränkt weiterempfehlen und würden jederzeit wieder ihre Dienste in Anspruch nehmen.
Verifiziert von: Trustindex
Das verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
FAQ

Häufige Fragen zum Energieausweis beim Immobilienverkauf

Ist ein Energieausweis beim Immobilienverkauf Pflicht?

Grundsätzlich ja. Nach § 80 GEG ist bei Verkauf eines bebauten Grundstücks, eines Gebäudes oder von Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum ein Energieausweis erforderlich, sofern nicht bereits ein gültiger Ausweis vorliegt oder eine gesetzliche Ausnahme greift.

Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?

Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis oder eine Kopie vorgelegt werden. Findet keine Besichtigung statt, ist er unverzüglich vorzulegen. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist er oder eine Kopie zu übergeben.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis wird nach § 79 GEG grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er seine Gültigkeit früher verlieren.

Welche Angaben müssen in die Immobilienanzeige?

Wenn bei Veröffentlichung bereits ein Energieausweis vorliegt, müssen unter anderem Ausweisart, Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, Energieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse angegeben werden.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis basiert auf einer rechnerischen energetischen Bewertung des Gebäudes. Der Verbrauchsausweis stützt sich stärker auf tatsächliche Verbrauchsdaten.

Wann ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben?

Bei bestimmten Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 schreibt § 80 GEG grundsätzlich einen Bedarfsausweis vor. Ausnahmen bestehen bei entsprechendem energetischem Standard.

Brauche ich bei einer Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?

Der Energieausweis wird grundsätzlich für das Gebäude ausgestellt. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist daher regelmäßig der Energieausweis des gesamten Gebäudes relevant.

Braucht ein Baudenkmal einen Energieausweis beim Verkauf?

Auf Baudenkmäler ist § 80 Absatz 3 bis 7 GEG nach § 79 Absatz 4 nicht anzuwenden. Die üblichen Verkaufspflichten gelten dort deshalb nicht in gleicher Weise.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

§ 88 GEG legt konkrete Qualifikationsanforderungen fest. Je nach Voraussetzungen dürfen unter anderem bestimmte Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister, Techniker und weitere qualifizierte Fachpersonen Energieausweise ausstellen.

Was passiert, wenn Pflichtangaben fehlen?

Verstöße gegen bestimmte Vorlage-, Übergabe- oder Anzeigenpflichten können nach § 108 GEG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für einschlägige Verstöße sieht das Gesetz Geldbußen bis zu 10.000 Euro vor.

Beeinflusst der Energieausweis den Verkaufspreis?

Der Energieausweis allein bestimmt nicht den Marktwert. Energieeffizienz, Heiztechnik, Sanierungszustand und mögliche Modernisierungskosten können jedoch Nachfrage und Kaufentscheidung beeinflussen.

Wie unterstützt B&I Immobilien beim Energieausweis und Verkauf?

Wir unterstützen bei der Vorbereitung des Verkaufs und begleiten Bewertung, Vermarktung, Käuferkommunikation und Notarvorbereitung. Eine Energieberatung oder Rechtsberatung ersetzen wir nicht.